Subsumtion Schritt für Schritt erklärt
Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis.
Diese vier Begriffe hört man im Jurastudium ständig. Gerade am Anfang klingt das Ganze aber oft komplizierter, als es eigentlich ist. Und spätestens bei der ersten Klausur kommt dann die Frage: Was genau soll ich bei der Subsumtion eigentlich schreiben?
Dabei ist die Grundidee gar nicht so schwer.
Bei der Subsumtion geht es darum, den konkreten Sachverhalt mit den Voraussetzungen einer Rechtsnorm zu vergleichen. Du schaust also, was das Gesetz verlangt, und prüfst anschließend, ob das, was im Sachverhalt passiert ist, dazu passt.
Damit das etwas greifbarer wird, schauen wir uns das einmal an einem einfachen Beispiel an.
1. Der Obersatz – was prüfe ich überhaupt?
Am Anfang steht der Obersatz.
Hier formulierst du zunächst die rechtliche Frage, die du beantworten möchtest.
Nehmen wir an:
A hat sein Fahrrad an B verliehen. B möchte das Fahrrad nach mehreren Wochen nicht mehr herausgeben. A möchte es zurückhaben.
Dann könnte dein Obersatz lauten:
A könnte gegen B einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads aus § 985 BGB haben.
Damit hast du festgelegt, was du gerade prüfen möchtest.
Mehr muss der Obersatz zunächst auch gar nicht leisten.
Du hast eine Anspruchsgrundlage und eine konkrete Frage.
2. Welche Voraussetzungen hat die Norm?
Jetzt musst du dir anschauen, was § 985 BGB überhaupt voraussetzt.
Vereinfacht gesagt brauchst du:
- A muss Eigentümer sein,
- B muss Besitzer sein,
- B darf kein Recht zum Besitz haben.
Diese Voraussetzungen arbeitest du nun nacheinander ab.
Und genau hier beginnt die eigentliche juristische Arbeit.
3. Die Definition – was bedeutet die Voraussetzung?
Nehmen wir zunächst die Voraussetzung, dass B Besitzer sein muss.
Dafür brauchst du die entsprechende Definition.
Nach § 854 Abs. 1 BGB ist Besitzer, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
Du könntest also schreiben:
Besitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
Damit hast du erklärt, was rechtlich unter Besitz zu verstehen ist.
Aber jetzt kommt der entscheidende Punkt:
Du bist noch nicht fertig.
Denn nur weil du die Definition kennst, weißt du noch nicht, ob B in unserem Fall tatsächlich Besitzer ist.
4. Jetzt kommt die Subsumtion
Und genau das ist der Teil, bei dem viele am Anfang hängen.
Du musst jetzt die Definition auf den konkreten Sachverhalt anwenden.
Im Sachverhalt steht, dass B das Fahrrad von A erhalten hat und es seitdem bei sich hat.
Also kannst du schreiben:
B hat das Fahrrad von A erhalten und übt seitdem die tatsächliche Gewalt über das Fahrrad aus. Damit ist B Besitzer des Fahrrads.
Das ist die Subsumtion.
Du nimmst also die rechtliche Voraussetzung – „tatsächliche Gewalt über die Sache“ – und verbindest sie mit dem, was tatsächlich im Sachverhalt passiert ist.
Genau darum geht es.
5. Das Ergebnis
Am Ende steht das Ergebnis.
In unserem Beispiel:
B ist somit Besitzer des Fahrrads.
Damit hast du diesen Prüfungspunkt abgeschlossen.
Danach geht es mit der nächsten Voraussetzung weiter.
Ist A Eigentümer?
Hat B ein Recht zum Besitz?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kommst du am Ende zum Gesamtergebnis:
A kann von B die Herausgabe des Fahrrads aus § 985 BGB verlangen.
Das Schema noch einmal ganz einfach
Wenn du dir die vier Schritte merken möchtest, kannst du dir immer diese Reihenfolge vor Augen halten:
- Obersatz — Was prüfe ich? — A könnte gegen B einen Anspruch auf Herausgabe aus § 985 BGB haben.
- Definition — Was bedeutet die rechtliche Voraussetzung? — Besitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
- Subsumtion — Was ist im konkreten Fall passiert? — B hat das Fahrrad erhalten und übt die tatsächliche Gewalt darüber aus.
- Ergebnis — Was folgt daraus? — B ist somit Besitzer.
Das ist die Grundstruktur.
Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis.
Warum fällt die Subsumtion so vielen schwer?
Meistens liegt es gar nicht daran, dass man die Definition nicht kennt.
Das Problem ist eher, dass man nicht weiß, wie man von der Definition zum Sachverhalt kommt.
Man kennt beispielsweise:
Eine Willenserklärung ist eine auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtete Willensäußerung.
Und dann kommt der Fall.
A sagt zu B:
„Das können wir meinetwegen so machen.“
Und plötzlich fragt man sich:
„Und was schreibe ich jetzt?“
Genau hier musst du anfangen, den Sachverhalt auseinanderzunehmen.
- Was hat A gesagt?
- In welchem Zusammenhang?
- Wie durfte B die Äußerung verstehen?
- Sollte dadurch eine Rechtsfolge herbeigeführt werden?
Dann kannst du deine rechtliche Voraussetzung mit den konkreten Umständen verbinden.
Die Subsumtion ist also nicht einfach das Wiederholen der Definition.
Definition ist nicht gleich Subsumtion
Das solltest du dir wirklich merken.
Eine Definition erklärt einen juristischen Begriff.
Eine Subsumtion wendet diesen Begriff auf den konkreten Fall an.
Zum Beispiel:
Definition:
Besitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
Subsumtion:
B hat das Fahrrad bei sich und übt damit die tatsächliche Gewalt über die Sache aus.
Der Unterschied ist eigentlich ziemlich einfach.
Bei der Definition erklärst du das „Was?“
Bei der Subsumtion erklärst du das „Warum im konkreten Fall?“
Eine gute Subsumtion ist konkret
Ein Satz wie:
„Die Voraussetzungen liegen vor.“
hilft dem Korrektor nicht wirklich weiter.
Denn welche Voraussetzungen? Und warum?
Besser ist:
B hat das Fahrrad von A erhalten und übt seitdem die tatsächliche Gewalt darüber aus. Er ist daher Besitzer im Sinne des § 854 Abs. 1 BGB.
Hier sieht man direkt, wie du vom Sachverhalt zum Ergebnis kommst.
Und genau das ist wichtig.
Du musst nicht möglichst kompliziert schreiben. Deine Subsumtion sollte vor allem verständlich und nachvollziehbar sein.
Was passiert, wenn die Subsumtion nicht so eindeutig ist?
Natürlich sind Examens- und Klausurfälle meistens etwas komplizierter als unser Fahrradbeispiel.
Manchmal ist gerade fraglich, ob der Sachverhalt eine bestimmte Voraussetzung erfüllt.
Dann reicht eine einfache Feststellung nicht mehr.
Nehmen wir beispielsweise an, A hat eine Äußerung gemacht und es ist fraglich, ob darin bereits ein Angebot liegt.
Dann musst du genauer hinschauen.
- Was genau hat A gesagt?
- Wie ist die Äußerung auszulegen?
- Welche Umstände sind dabei zu berücksichtigen?
- Wie durfte B die Erklärung verstehen?
Hier wird deutlich, warum die Subsumtion so wichtig ist.
Du sollst nicht einfach das Ergebnis nennen, sondern deine Entscheidung anhand des Sachverhalts begründen.
Ein zweites Beispiel aus dem Schuldrecht
Schauen wir uns noch einen klassischen Fall aus dem Schuldrecht an.
A kauft bei B ein Fahrrad für 500 €. B verpflichtet sich, das Fahrrad am 1. Juni zu liefern. Am 1. Juni liefert B nicht.
A möchte wissen, ob er von B Schadensersatz verlangen kann.
Als mögliche Anspruchsgrundlage kommt § 280 Abs. 1 BGB in Betracht.
Der erste Schritt:
Obersatz
A könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB haben.
Eine Voraussetzung ist, dass zwischen A und B ein Schuldverhältnis besteht.
Definition
Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, aufgrund dessen der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung verlangen kann.
Subsumtion
A und B haben einen Kaufvertrag über das Fahrrad geschlossen. Aus diesem Vertrag kann A von B die Übergabe und Übereignung des Fahrrads verlangen. Damit besteht zwischen A und B ein Schuldverhältnis.
Ergebnis
Somit liegt ein Schuldverhältnis vor.
Und schon hast du wieder genau dasselbe Schema:
Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis.
Das Rechtsgebiet ist dabei eigentlich egal. Die Grundidee bleibt dieselbe.
Ein kleiner Trick für die Klausur
Wenn du beim Schreiben unsicher bist, stell dir einfach drei Fragen:
- Was verlangt das Gesetz? — Das ist deine rechtliche Voraussetzung.
- Was ist im Sachverhalt passiert? — Das sind deine konkreten Tatsachen.
- Passt das zusammen? — Das ist die Subsumtion.
Wenn du diese drei Dinge miteinander verbindest, bist du schon ziemlich nah an einer guten Prüfung.
Subsumtion kann man lernen
Und das vielleicht Wichtigste zum Schluss:
Du musst nicht von Anfang an perfekt subsumieren können.
Gerade am Anfang fühlt sich der Gutachtenstil häufig künstlich an. Man denkt über jeden Satz nach und fragt sich, ob das jetzt überhaupt „juristisch genug“ klingt.
Das kommt mit der Zeit.
Eine gute Möglichkeit zum Üben ist, nicht immer gleich komplette Klausuren zu schreiben.
Nimm dir eine Definition und versuche, dazu einen kurzen Sachverhalt zu lösen.
Zum Beispiel:
Definition:
Besitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
Dann fragst du dich:
Wer ist in diesem Fall Besitzer und warum?
Oder:
Definition:
Eine Willenserklärung ist eine auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtete Willensäußerung.
Dann suchst du dir einen Fall und versuchst, die Definition auf die konkrete Erklärung anzuwenden.
Je öfter du das machst, desto natürlicher wird die Subsumtion.
Das Wichtigste für deine Klausur
Du musst dir nicht hundert komplizierte Formulierungen merken.
Wenn du das Grundprinzip verstanden hast, reicht zunächst:
- Obersatz: Was prüfe ich?
- Definition: Was bedeutet die Voraussetzung?
- Subsumtion: Was ist im konkreten Fall passiert und passt das zur Definition?
- Ergebnis: Was folgt daraus?
Oder noch kürzer:
Rechtliche Voraussetzung + konkreter Sachverhalt = Subsumtion
Wenn dieses Prinzip einmal sitzt, wird dir auch der Gutachtenstil deutlich leichter fallen.
Und wenn du beim nächsten Fall wieder vor einem leeren Blatt sitzt und nicht weißt, wie du anfangen sollst, geh einfach Schritt für Schritt vor.
Nicht sofort das Ergebnis hinschreiben. Erst fragen, was das Gesetz verlangt – und dann schauen, was der Sachverhalt dazu sagt.