Gutachtenstil vs. Urteilsstil — wann benutzt du was?
Wer Jura studiert, kommt am Gutachtenstil nicht vorbei. Gleichzeitig hört man spätestens im Laufe des Studiums immer wieder vom Urteilsstil. Und dann stellt sich schnell die Frage: Welchen Stil soll ich eigentlich in der Klausur verwenden?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an, was du gerade prüfst.
Im Gutachtenstil arbeitest du dich zu einem Ergebnis hin. Beim Urteilsstil steht das Ergebnis dagegen bereits fest und wird anschließend begründet. Gerade in Klausuren ist es wichtig, zwischen beiden Stilen unterscheiden zu können. Denn wer alles im Gutachtenstil schreibt, verliert schnell Zeit – wer an den entscheidenden Stellen einfach nur Ergebnisse behauptet, verschenkt dagegen wichtige Punkte.
Der Gutachtenstil: Das Problem steht im Mittelpunkt
Der Gutachtenstil ist dir aus dem Jurastudium wahrscheinlich bestens bekannt. Du beginnst mit der rechtlichen Frage und prüfst anschließend Schritt für Schritt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Typischerweise sieht das so aus:
Obersatz – Definition – Subsumtion – Ergebnis
Ein einfaches Beispiel:
A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus § 433 Abs. 2 BGB haben.
Jetzt wird geprüft, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Dafür müsste zunächst ein wirksamer Kaufvertrag zwischen A und B bestehen.
Haben sich A und B beispielsweise über das Fahrrad und den Kaufpreis geeinigt, kann anschließend festgestellt werden:
A und B haben sich über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis geeinigt. Damit liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor. Ein wirksamer Kaufvertrag ist somit zustande gekommen.
Der entscheidende Punkt ist: Das Ergebnis wird nicht einfach vorausgesetzt. Es wird aus der Prüfung entwickelt.
Genau deshalb ist der Gutachtenstil vor allem dort wichtig, wo der Sachverhalt eine rechtliche Frage aufwirft.
Wann solltest du den Gutachtenstil verwenden?
Immer dann, wenn es tatsächlich etwas zu prüfen gibt.
Das ist insbesondere bei problematischen oder streitigen Punkten der Fall. Wenn beispielsweise unklar ist, ob eine Willenserklärung wirksam abgegeben wurde, ob eine Anfechtung möglich ist oder ob eine bestimmte Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, solltest du nicht einfach zum Ergebnis springen.
Hier musst du zeigen, wie du zu deiner Lösung kommst.
Gerade diese Stellen sind für den Korrektor interessant. Hier zeigt sich, ob du die juristische Problematik erkannt hast und mit ihr umgehen kannst.
Der Urteilsstil: Das Ergebnis steht vorne
Beim Urteilsstil ist die Reihenfolge anders. Du stellst das Ergebnis zunächst fest und begründest es anschließend.
Zum Beispiel:
A hat gegen B einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus § 433 Abs. 2 BGB. Zwischen A und B wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen, da beide sich über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis geeinigt haben.
Das Ergebnis steht also am Anfang. Danach folgt die Begründung.
Der Urteilsstil begegnet dir insbesondere im zweiten Staatsexamen, weil dort stärker die Perspektive der späteren juristischen Praxis eingenommen wird. Ein Urteil soll schließlich nicht wie ein universitäres Gutachten geschrieben sein.
Aber auch im Studium kann es sinnvoll sein, bei völlig unproblematischen Punkten kurz und knapp festzustellen, dass eine Voraussetzung erfüllt ist.
Muss in einer Klausur alles im Gutachtenstil stehen?
Nein.
Das ist wahrscheinlich einer der häufigsten Irrtümer.
Viele Studierende haben das Gefühl, dass eine Klausur nur dann „juristisch“ aussieht, wenn jeder Prüfungspunkt mit „Fraglich ist, ob …“ beginnt. Das Gegenteil kann der Fall sein.
Wenn eine Voraussetzung offensichtlich erfüllt ist, musst du daraus kein eigenes kleines Gutachten machen.
Angenommen, im Sachverhalt steht eindeutig, dass A dem B die Sache übergeben hat. Dann musst du nicht erst ausführlich erklären, was eine Übergabe ist und anschließend mehrere Sätze dazu schreiben.
Eine kurze Feststellung reicht:
A hat B die Sache übergeben.
Oder:
Eine Übergabe liegt vor.
Das spart Zeit – und genau diese Zeit brauchst du später bei den wirklich wichtigen Problemen.
Der wichtigste Punkt: Schwerpunktsetzung
Es geht also nicht darum, sich für einen der beiden Stile zu entscheiden. Gute Klausuren kombinieren beide.
Du solltest dir vielmehr bei jedem Prüfungspunkt die Frage stellen:
„Ist das hier wirklich problematisch?“
Wenn die Antwort ja lautet, solltest du genauer prüfen und den Gutachtenstil verwenden.
Wenn die Antwort nein lautet, darfst du deutlich kürzer werden.
Das ist letztlich auch eine Frage der Schwerpunktsetzung. Ein unproblematischer Punkt sollte nicht eine halbe Seite einnehmen, während für das zentrale Problem des Falles nur noch wenige Zeilen übrig bleiben.
Ein typischer Fehler
Ein klassischer Klausurfehler sieht beispielsweise so aus:
Fraglich ist, ob A gegen B einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB hat. Dies ist der Fall, wenn ein wirksamer Kaufvertrag vorliegt. Vorliegend haben A und B einen Kaufvertrag geschlossen. Somit hat A einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB.
Das sieht auf den ersten Blick nach Gutachtenstil aus. Wirklich viel geprüft wurde hier aber nicht.
Der Gutachtenstil besteht nämlich nicht darin, bestimmte Formulierungen auswendig zu verwenden.
Entscheidend ist die Subsumtion. Du musst den konkreten Sachverhalt unter die rechtlichen Voraussetzungen einordnen.
Andersherum ist es aber genauso falsch, ein tatsächlich schwieriges Problem einfach mit einem Ergebnis abzuhaken.
Und was bedeutet das für deine Klausur?
Eine gute Klausur sollte weder aus seitenlangen Gutachten zu Selbstverständlichkeiten bestehen noch aus einer Aneinanderreihung von Ergebnissen.
Vielmehr gilt:
- Problematische Punkte ausführlich prüfen.
- Unproblematische Punkte kurz feststellen.
Das klingt zunächst banal, macht in der Klausur aber einen großen Unterschied.
Gerade wenn die Zeit knapp wird, solltest du deshalb nicht versuchen, überall gleich ausführlich zu schreiben. Schau dir an, wo der Schwerpunkt des Falles liegt, und investiere dort deine Zeit.
Dein Merksatz für die Klausur:
- Wenn du noch herausfinden musst, ob etwas vorliegt → Gutachtenstil.
- Wenn bereits feststeht, dass etwas vorliegt → kurz feststellen bzw. Urteilsstil.
Und noch etwas: Lass dich nicht davon verunsichern, wenn eine Musterlösung an manchen Stellen anders formuliert ist als du. Es gibt nicht für jeden einzelnen Satz eine einzige „richtige“ Formulierung. Entscheidend ist, dass du sauber prüfst, sinnvoll subsumierst und die Schwerpunkte des Falles erkennst.
Genau das macht einen guten Klausuraufbau aus.