Bachelor of Laws im Jurastudium — ein Abschluss auch ohne Staatsexamen?
Du studierst seit mehreren Jahren Jura, hast deine Zwischenprüfung bestanden, zahlreiche Klausuren und Hausarbeiten geschrieben und vielleicht sogar schon deinen Schwerpunkt abgeschlossen.
Trotzdem hast du bislang keinen akademischen Abschluss.
Das ist eine Besonderheit des klassischen Jurastudiums. Während Studierende anderer Studiengänge häufig bereits nach drei Jahren ihren Bachelor erhalten, arbeiten Jurastudierende auf die erste juristische Prüfung hin.
Und wenn es mit dem Staatsexamen nicht klappt?
Dann kann es passieren, dass du trotz jahrelangen Studiums zunächst ohne akademischen Abschluss dastehst.
Genau hier setzt der sogenannte integrierte Bachelor of Laws an, der inzwischen in verschiedenen Bundesländern eingeführt wurde.
Aber was bedeutet das eigentlich? Welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Und kannst du den Bachelor auch ohne bestandenes Staatsexamen bekommen?
Was ist der integrierte Bachelor of Laws?
Der Bachelor of Laws, kurz LL.B., ist ein akademischer Hochschulabschluss im Bereich der Rechtswissenschaften.
Beim integrierten Bachelor ist die Besonderheit, dass du weiterhin ganz normal Jura mit dem Ziel der ersten juristischen Prüfung studierst.
Wenn du bestimmte Studienleistungen erbracht hast, kannst du zusätzlich einen Bachelorabschluss erhalten.
Du musst dafür also nicht unbedingt einen eigenständigen Bachelorstudiengang beginnen.
Stattdessen werden Leistungen berücksichtigt, die du ohnehin während deines Jurastudiums erbracht hast.
Welche Voraussetzungen genau gelten, hängt allerdings vom jeweiligen Bundesland und deiner Universität ab.
Der Bachelor of Laws in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wurde der integrierte Bachelor durch ein Gesetz vom 29. Oktober 2024 eingeführt.
Die entsprechende Regelung findest du in § 66 Abs. 1a des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Danach müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- 1. Du erfüllst die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Abs. 1 JAG NRW oder wurdest bereits in Nordrhein-Westfalen dazu zugelassen.
- 2. Du hast die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer Universität in Nordrhein-Westfalen bestanden.
Das Interessante daran ist, dass du die staatliche Pflichtfachprüfung selbst nicht bestanden haben musst.
Du musst sie für den Bachelor sogar überhaupt nicht abgelegt haben.
Allerdings gibt es eine wichtige zeitliche Einschränkung: Die Voraussetzungen müssen erstmals vollständig nach dem 31. März 2017 vorgelegen haben.
Der Bachelor wird außerdem nicht automatisch verliehen. Du musst ihn bei deiner Universität beantragen.
Auch in Rheinland-Pfalz gibt es den integrierten Bachelor
In Rheinland-Pfalz wurde der integrierte Bachelor ebenfalls gesetzlich eingeführt. Die entsprechende Regelung ist am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Ein Beispiel ist die Universität Trier.
Dort können Studierende einen Bachelor of Laws erwerben und anschließend weiterhin die staatliche Pflichtfachprüfung absolvieren.
Seit dem 15. Juli 2026 können nach Angaben der Universität auch Anträge auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung gestellt werden.
Allerdings unterscheiden sich die konkreten Voraussetzungen und Studienmodelle teilweise von denen in Nordrhein-Westfalen.
Deshalb solltest du immer prüfen, welche Regelungen an deiner Universität gelten.
Kannst du den Bachelor auch rückwirkend bekommen?
Vielleicht hast du dein Jurastudium bereits vor einigen Jahren begonnen oder sogar schon beendet.
Dann stellt sich natürlich die Frage, ob du den Bachelor nachträglich beantragen kannst.
Das kann tatsächlich möglich sein.
In Nordrhein-Westfalen ist entscheidend, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erstmals vollständig nach dem 31. März 2017 vorgelegen haben.
Wenn du also beispielsweise deinen Schwerpunkt bereits vor einigen Jahren abgeschlossen hast, könnte ein Antrag für dich infrage kommen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder, der irgendwann einmal Jura studiert hat, automatisch einen Bachelor bekommt.
Entscheidend ist, welche Leistungen du erbracht hast und welche Regelungen für dich gelten.
Was passiert, wenn du das Staatsexamen nicht bestehst?
Das ist wahrscheinlich einer der wichtigsten Punkte.
Du investierst mehrere Jahre in dein Jurastudium und bereitest dich über Monate auf eine Prüfung vor, von der sehr viel abhängt.
Wenn du die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestehst, kannst du den klassischen Weg zum Volljuristen grundsätzlich nicht mehr fortsetzen.
Der integrierte Bachelor kann dir dann zumindest eine zusätzliche Perspektive bieten.
In Nordrhein-Westfalen ist sogar ausdrücklich geregelt, dass du nach einem endgültigen Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung dein Studium fortsetzen darfst, um noch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abzulegen.
Wenn du anschließend alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du den Bachelorgrad erhalten.
Das finde ich besonders wichtig.
Denn nur weil du das Staatsexamen nicht bestehst, bedeutet das schließlich nicht, dass du in den vergangenen Jahren nichts gelernt hast.
Ersetzt der Bachelor das Staatsexamen?
Nein.
Wenn du später beispielsweise Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt werden möchtest, benötigst du grundsätzlich weiterhin die Befähigung zum Richteramt.
Dafür musst du die erste juristische Prüfung, das Referendariat und die zweite Staatsprüfung erfolgreich absolvieren.
Trotzdem kann dir der Bachelor berufliche Möglichkeiten eröffnen.
Denkbar sind beispielsweise Tätigkeiten in Unternehmen, im Vertragsmanagement oder im Compliance-Bereich.
Auch ein anschließendes Masterstudium kann möglich sein, wenn du die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllst.
Der Bachelor ersetzt also nicht das Staatsexamen, kann aber ein eigenständiger akademischer Abschluss mit weiteren beruflichen Perspektiven sein.
Mein Tipp, wenn du bereits Jura studierst
Wenn du herausfinden möchtest, ob du einen integrierten Bachelor of Laws erwerben kannst, würde ich folgendermaßen vorgehen:
- 1. Informiere dich über die Regelungen in deinem Bundesland.
- 2. Schau auf der Website deiner Universität nach den Voraussetzungen für den integrierten Bachelor.
- 3. Überprüfe deine bisherigen Studienleistungen und Nachweise.
- 4. Achte auf mögliche Stichtage und rückwirkende Regelungen.
- 5. Frage beim Prüfungsamt nach, wenn du dir unsicher bist.
Ich würde dir außerdem empfehlen, dich nicht erst nach einem gescheiterten Examensversuch mit dem Thema zu beschäftigen.
Vielleicht erfüllst du die Voraussetzungen bereits jetzt.
Und selbst wenn du dein Staatsexamen erfolgreich absolvieren möchtest, kann es sinnvoll sein, den zusätzlichen Abschluss zu beantragen.
Zum Schluss
Das klassische Jurastudium ist lang und anspruchsvoll.
Du beschäftigst dich über mehrere Jahre mit komplexen rechtlichen Fragestellungen, schreibst zahlreiche Klausuren und Hausarbeiten und bereitest dich auf das Staatsexamen vor.
Dass Studierende unter bestimmten Voraussetzungen bereits vorher einen Bachelor of Laws erwerben können, halte ich deshalb für eine sinnvolle Entwicklung.
Natürlich ersetzt dieser Abschluss nicht das Staatsexamen.
Er kann aber dafür sorgen, dass deine bisherigen Studienleistungen auch durch einen akademischen Grad anerkannt werden.
Deshalb würde ich dir empfehlen, einmal nachzuschauen, welche Möglichkeiten es an deiner Universität gibt.
Vielleicht bist du deinem ersten akademischen Abschluss schon deutlich näher, als du denkst.